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10% mehr Aufstiegs-BAföG in 2020: Alle Änderungen im Überblick

Was hat denn das Aufstiegs-BAföG mit der Corona-Krise zu tun? Eine ganze Menge – denn gerade schwenken viele Unternehmen auf das Thema Digitalisierung und versuchen die Zeit im Home-Office mit Weiterbildungsmaßnahmen zu verbinden.

Und genau da setzen wir, die Deutsche Verkäuferschule (DVKS) an und möchte alle ehrgeizigen, engagierten und entwicklungsorientierten Menschen motivieren jetzt weiterzulesen!

Grundlage für das sogenannte Aufstiegs-BAföG ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Ziel dieses Gesetzes ist es, die Fortbildungsmotivation von Fachkräften zu stärken und so die beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu verbessern.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und Prüfungsgebühren finanziell unterstützt. Im Jahr 2018 haben rund 167.000 Personen einen finanziellen Beitrag zu ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.

Änderungen zum BAföG sollen zum 01.08.2020 in Kraft treten

Das AFBG gibt es bereits seit 1996. Von 1996 bis 2018 konnten durch das Aufstiegs-BAföG mehr als 2,8 Millionen berufliche Aufstiege mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht und gefördert werden. Die Leistungen wurden Schritt für Schritt verbessert und die nächste Änderung und Ausweitung der Förderleistungen erfolgt in diesem Jahr. Die Änderungen sollen dann zum 01.08.2020 in Kraft treten.

Vorwegnehmen können wir schon, dass von den Verbesserungen auch diejenigen profitieren werden, deren Förderantrag bereits bearbeitet wurde, vorausgesetzt, die Fortbildungsmaßnahme wird nicht vor August abgeschlossen, und selbst dann gibt es zumindest noch Vorteile durch einen höheren Darlehenserlass, wenn der Antrag dafür erst nach dem 01.08.2020 gestellt wird.

Das Gesetz begründet einen Rechtsanspruch auf die Förderung, das bedeutet für Sie, es besteht keine Gefahr, dass es pro Jahr nur eine begrenzte Fördersumme gibt die evtl. vor Jahresende aufgebraucht ist. Durch den Rechtsanspruch wird jeder, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, die Förderung auch erhalten.

Abschlüsse in der beruflichen Bildung

In Deutschland sind alle offiziellen Abschlüsse der beruflichen und akademischen Bildung in dem sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) eingeordnet. Bekannt sind Ihnen sicher die Abschlüsse einer Berufsausbildung, die auf der Ebene 4 des Qualifikationsrahmens angesiedelt sind oder die akademischen Bachelor und Master Abschlüsse der Hochschulen, die auf den Ebenen 6 und 7 eingeordnet sind.

Und genau dort bieten wir Ihnen eine interessante Alternative zu einem Hochschulstudium an. Denn auf Ebene 6 haben wir eine Aufstiegsfortbildung mit dem Abschluss als „Bachelor Professional“ in unserem Fortbildungsprogramm. Auf der Basis des „Fachkaufmann für Vertriebsmanagement“ erhaltet Sie nach erfolgreichem Abschluss eine Bildungsurkunde mit dem Titel Bachelor Professional of Sales and Distribution Management (CCI). Durch das o.a. Aufstiegs-BAföG wird die Teilnahme an unserer Fortbildungsmaßnahme förderfähig und führt zu einem höheren Level in der Berufsbildung.

Wann ist eine Fortbildung förderfähig?

Damit eine Fortbildungsmaßnahme förderfähig ist, muss der Lehrgang verschiedene Kriterien erfüllen (z.B. eine Mindeststundenzahl von mehr als 400 Stunden sowie eine vorgegebene Fortbildungsdichte). Auch die Anbieter solcher Fortbildungs-maßnahmen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehört beispielsweise ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem, was nicht jeder Anbieter hat. Unsere Aufstiegsfortbildung zum Verkaufsleiter (mit IHK-Bildungsabschluss) erfüllt alle o.a. Kriterien und ist somit voll förderfähig.

Wichtigstes persönliches Kriterium für die Förderung ist es, dass Sie die Voraussetzungen für die Zulassung zur offiziellen Abschlussprüfung erfüllen. Der wesentliche Aspekt für die Prüfungszulassung ist immer eine einschlägige Berufserfahrung, deren Dauer abhängig von dem jeweiligen Ausbildungsabschluss ist. In unserem Fall sind das u.a. vier Jahre Vertriebserfahrung, bei Abschluss eines kaufmännisch anerkannten Berufes sogar nur ein Jahr.

Da die notwendige Berufserfahrung erst zum Ende des Lehrgangs vollständig erfüllt sein muss, können Sie quasi beim Antritt Ihres ersten Vertriebsjobs direkt bei der DVKS starten. Unsere Aufstiegsfortbildungen dauern 15 – 18 Monate (abhängig vom Prüfungstermin) sind berufsbegleitend und werden im Blended-Learning-Weiterbildungsformat durchgeführt. Also gut mit Familie und Beruf vereinbar, da alle Online-Sessions erst nach Feierabend beginnen.

Wenn Sie sich für einen Lehrgang bei uns anmelden, unterstützen wir Sie bereits bei der Erstellung des Förderantrags. Wir bereiten alle Formulare für Sie vor, so dass Sie nur noch einige persönliche Informationen ergänzen müssen.

Wie viel Geld kann ich im Rahmen der Förderung erhalten?

Jetzt kommen wir aber endlich zum interessantesten Punkt. Wie viel Geld können Sie im Rahmen der Förderung erhalten?

Für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird bisher ein Zuschuss in Höhe von 40% der tatsächlich anfallenden Gebühren gezahlt. Mit der Änderung des Aufstiegs-BAföG in 2020 steigt dieser Zuschuss auf 50%. Der verbleibende Restbetrag wird dem Antragsteller ebenfalls ausgezahlt, aber in Form eines KfW-Förderdarlehens. Durch die Kombination aus Zuschuss und Darlehen, können die gesamten Fortbildungskosten getragen werden, ohne dass Sie mit privatem Geld in Vorleistung gehen müssen. Das Darlehen ist für die gesamte Fortbildungs-dauer und für drei Jahre danach zins- und tilgungsfrei. Während der Fortbildung müssen Sie also keinerlei Zahlungen leisten. Nach Bestehen der Abschlussprüfung werden aktuell noch einmal 40% des Darlehensbetrages erlassen. Aber auch hier gibt es eine Verbesserung. Dieser Darlehenserlass bei bestandener Prüfung wird ebenfalls auf 50% steigen.

Im Endergebnis bedeutet das für Sie, dass Sie durch das Aufstiegs-BAföG 75% der anfallenden Fortbildungskosten im Rahmen der Förderung erhalten. Sie müssen nur 25% der Kosten selber tragen und die fallen auch erst an, wenn die Fortbildung beendet ist und sich die höhere Qualifikation im Regelfall in einem höheren Gehalt widerspiegelt. Die Rückzahlung des verbleibenden Eigenanteils kann in monatlichen Raten erfolgen.

Wie Sie sehen, ist das Aufstiegs-BAföG auch in schwierigen Zeiten wie jetzt gut geeignet, um im Homeoffice über eine Aufstiegsfortbildung seine persönliche Entwicklung positiv anzugehen.

Ganz nach dem Motto von Benjamin Franklin:

„Eine Investition in Wissen bringt immer noch die besten Zinsen.“

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Bildquelle: Adobe Stock / ©Thomas Reimer

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Es ist einfach toll, dass Ihr so gut organisiert seid. Danke auch für die unermüdliche Arbeit, die ihr leistet. Lg Emma...